Warnhinweis

Sandstrahlarbeiten können bei unsachgemäßer Ausführung gesundheitliche Schäden zur Folge haben. Aus diesem Grund sollten Sie sich vor einem möglichen Kauf ausreichend informieren.

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Foto: Andreas Preuß / pixelio.de

Sandstrahlarbeiten in Eigenregie sind nicht für jedermann gleichermaßen geeignet, da es einige Dinge zu beachten gilt. Sandstrahlen erfordert viel Geschick, Erfahrung und Wissen. Demzufolge ist es unabhängig von der Sicherheit, auch nicht immer wirtschaftlich, einmalige Arbeiten selbst durchzuführen. Stattdessen sollte man es ggf. in Betracht ziehen, sich ein Angebot von einem Fachbetrieb einzuholen, welcher die Arbeiten schnell, sauber und professionell durchführen kann. Entsprechende Partner finden Sie in ganz Deutschland in unserer Linksammlung.

Schon bei der Auswahl des Strahlmittels gibt es einiges zu beachten. Bei falscher Anwendung droht die Schädigung der Gesundheit, des Werkstücks bzw. des zu behandelten Gegenstandes. Gerade der früher verwendete Quarzsand, welcher bedingt durch die Silikosegefahr (auch als Staublunge bekannt) für den gewerblichen Betrieb nicht mehr verwendet werden darf, sollte natürlich auch Zuhause keinen Einsatz mehr finden.

Achtung: Es droht die Schädigung ihrer Gesundheit!

Es wird dringend davon abgeraten, eventuelle noch vorhandene Ressourcen an Quarzsand zu verarbeiten! Stattdessen gibt es mittlerweile spezielle Strahlmittel welche verwendet werden sollten. Geeignete Strahlmittel finden Sie hier!

Lassen Sie sich vor den Arbeiten von einem Profi beraten, holen Sie sich mehrer Angebote ein und informieren Sie sich ausreichend über mögliche Gefahrenquellen.

Sollten Sie dennoch eventuelle Arbeiten selbst durchführen, so verzichten Sie niemals auf eine umfangreiche Schutzausstattung, welche mindestens aus einem hochwertigen Atem- und Gesichtsschutz, einem Schutzanzug und Handschuhen besteht!

Eine vollständige Zusammenfassung der zu beachtenden Kriterien hat die gesetzliche Unfallversicherung (VBG) unter folgendem Link zusammengefasst:

BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.24: Arbeiten mit Strahlgeräten (Strahlarbeiten)